Am 1. Oktober geht das Schweizerische Transparenzregister in Betrieb. Jede AG und jede GmbH muss künftig melden, wer sie wirtschaftlich kontrolliert. Wer die Pflicht vorsätzlich verletzt, riskiert Bussen bis 500 000 Franken.
Über die Pflicht selbst haben wir am 13. September geschrieben — samt dem Befund, dass die viel zitierte Zweijahresfrist nur gilt, bis sich im Handelsregister etwas ändert.
Hier geht es um das, was in den Wochen danach kommt.
Die Mischung, die Betrüger anzieht
Eine neue Pflicht. Eine Frist. Eine hohe Bussandrohung. Ein Portal, das die meisten noch nie benutzt haben. Und ein Absender, den niemand kennt, weil es ihn vorher nicht gab.
Aus dieser Mischung entsteht verlässlich dasselbe: Schreiben, die amtlich aussehen, mit einer Frist drohen und eine Zahlung verlangen.
Das ist keine Vermutung. In Deutschland gibt es ein Transparenzregister seit Jahren, und dort ist genau das passiert.
Was in Deutschland ankam
Unternehmen erhielten Rechnungen, die angeblich von einem Amtsgericht oder einer «Zentralen Zahlstelle» stammten. Ein anderer Absender nannte sich «Organisation Transparenzregister e.V.» — ein Verein, den es nicht gibt.
Die Schreiben wiesen auf die Meldepflicht hin, drohten mit Bussgeld und führten auf eine Website, deren Name dem echten Register ähnelte. Dort sollte man sich kostenpflichtig registrieren.
Das deutsche Bundesfinanzministerium warnte ausdrücklich davor, auf solche Schreiben zu reagieren, sich dort zu registrieren oder zu zahlen. Denn die echte Registrierung ist auch in Deutschland kostenlos.
Drei Merkmale, die in der Schweiz gelten
Die Meldung kostet nichts. Eintragung, Änderung, Löschung und Bestätigung im Transparenzregister sind gebührenfrei. Kosten entstehen erst, wenn das Amt mahnen oder verfügen muss, oder wenn jemand einen Auszug bestellt. Eine Rechnung für die Meldung selbst gibt es nicht — wer eine bekommt, hat kein Amt vor sich.
Der Absender ist das Bundesamt für Justiz. Das Register wird dort geführt, nicht bei einem Verein, nicht bei einer Zahlstelle, nicht bei einem Verlag. Gemeldet wird über EasyGov, die Plattform des Bundes, mit einem persönlichen AGOV-Login.
Niemand fragt Ihre Zugangsdaten ab. Das AGOV-Login richten Sie selbst ein. Es gibt keinen Grund, warum eine Mail Sie nach Benutzername oder Passwort fragen sollte — und keinen Vorgang, bei dem das nötig wäre.
Was Sie jetzt tun können
Sagen Sie es im Betrieb weiter. Betroffen ist, wer die Post öffnet und wer Rechnungen bearbeitet — nicht nur die Geschäftsleitung. Wenn im Oktober ein amtlich aussehendes Schreiben hereinkommt, soll die erste Reaktion nicht «bezahlen wir lieber» sein.
Merken Sie sich einen Satz: Die Meldung ans Transparenzregister kostet nichts. Alles andere ist die Erklärung dazu.
Prüfen Sie im Zweifel selbst nach, statt dem Link im Schreiben zu folgen. Die offizielle Seite ist transpareg.admin.ch, gemeldet wird über easygov.swiss. Beide Adressen tippen Sie von Hand ein.
Und wenn Sie unsicher sind, ob ein Schreiben echt ist: Fragen Sie Ihren Treuhänder. Der hat im Oktober vermutlich schon zehn davon gesehen.
Warum wir das schreiben
Wir sind kein Treuhandbüro und geben keine Auskunft zur Meldepflicht. Was wir beurteilen können, ist der Weg: Wie eine echte Aufforderung einer Behörde aussieht, und woran man eine nachgemachte erkennt. Dieselbe Frage hatten wir vor vier Tagen an einem anderen Beispiel.
Der 1. Oktober ist ein Datum, das in jedem Kalender steht — auch in dem von Leuten, die davon leben, dass andere unter Zeitdruck zahlen.