Über Cybersicherheit zu schreiben heisst meistens, schlechte Nachrichten weiterzugeben. Diese hier ist eine Ausnahme, und sie ist mit einer Zahl belegt.
Das Bundesamt für Cybersicherheit meldet: Die Zahl der Meldungen zu betrügerischen Anrufen im Namen von Behörden ist im Juli von regelmässig über 400 pro Monat auf unter 100 gefallen. Ein Rückgang von mehr als 75 Prozent, und er hat eine klare Ursache.
Was sich geändert hat
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die sogenannte Kennzeichnungspflicht auch für Mobilnummern. Für Festnetznummern war sie bereits im Januar eingeführt worden, und schon dort zeigte sich eine erste Wirkung.
Dahinter steht Artikel 26a der Verordnung über Fernmeldedienste. Er verpflichtet die Telefonanbieter, Anrufe aus dem Ausland, die eine Schweizer Nummer anzeigen, als «unbekannt» zu kennzeichnen oder ganz zu blockieren — es sei denn, es lässt sich belegen, dass die Nummer rechtmässig genutzt wird.
Der entscheidende Punkt ist, wo die Beweislast liegt: beim Anbieter, nicht beim Angerufenen. Wer eine Schweizer Nummer im Ausland verwendet, muss die Berechtigung nachweisen können. Gelingt das nicht, kommt der Anruf beim Empfänger anonym an — und ein anonymer Anruf, der behauptet, von der Polizei zu sein, überzeugt niemanden mehr.
Genau darauf beruhte die Masche. Eine echt aussehende Schweizer Nummer im Display war der Grund, warum die Leute überhaupt zuhörten.
Warum das bemerkenswert ist
Technische Massnahmen gegen Betrug wirken selten so deutlich, und noch seltener lässt sich die Wirkung so sauber zuordnen. Hier fällt die Zahl in genau dem Monat, in dem die zweite Stufe greift.
Bemerkenswert ist auch, wo angesetzt wurde: nicht bei der Aufklärung der Opfer, sondern beim Übertragungsweg. Man hat nicht versucht, Millionen von Menschen beizubringen, gefälschte Nummern zu erkennen — man hat den Anbietern die Aufgabe gegeben, gefälschte Nummern gar nicht erst durchzustellen. Das ist der Unterschied zwischen einer Warnung und einer Lösung.
Der Haken
Das Bundesamt formuliert es selbst nüchtern: Am Gesamtbild ändert sich wenig. Im ersten Halbjahr 2026 gingen 27 128 freiwillige Meldungen ein, dazu 200 meldepflichtige Vorfälle. Betrug bleibt, in den Worten des Amts, ein lukratives Massengeschäft.
Wer betrügt, sucht sich einen anderen Weg. Die naheliegenden sind bekannt: E-Mail, SMS und Chat-Nachrichten — dort gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Und der Anruf selbst verschwindet nicht, er verliert nur seine Tarnung.
Daraus folgt ein Risiko, das man leicht übersieht: Ein Rückgang erzeugt das Gefühl, das Thema sei erledigt. Genau dann wirkt der eine Anruf, der doch durchkommt, umso glaubwürdiger — weil man ja gehört hat, dass es das kaum noch gibt.
Was für einen Betrieb daraus folgt
Die Regel ändert nichts an dem, was Ihre Leute wissen müssen. Sie macht den Betrug nur seltener, nicht ungefährlicher. Wer im Betrieb Telefone abnimmt, sollte weiterhin wissen, dass echte Stellen weder am Telefon nach Passwörtern fragen noch zur Installation von Fernwartungssoftware drängen.
Ein anonymer Anruf ist jetzt ein Signal. Das ist der praktische Gewinn dieser Regelung, und er ist im Alltag brauchbar: Wenn eine angebliche Behörde ohne Nummer anruft, spricht das nach dem 1. Juli deutlich stärker für einen Betrugsversuch als vorher.
Zurückrufen bleibt die beste Antwort. Auflegen, die Nummer selbst heraussuchen — nicht die, die genannt wurde — und dort anrufen. Das kostet zwei Minuten und beendet jeden dieser Versuche.
Wie ein solcher Anruf im Detail abläuft und woran man ihn erkennt, haben wir Ende August beschrieben. Was wir selbst zusagen — dass wir nie unaufgefordert um Fernwartung bitten und nie nach Passwörtern fragen —, steht auf unserer Support-Seite. Und wie sich die Lage insgesamt entwickelt, zeigt der Halbjahresbericht des Bundes.