News
Stefan Kellenberger 4 Min. Lesezeit

KI-Regeln für die Schweiz: Was auf KMU zukommt

Die Schweiz baut an ihren KI-Regeln — bis Ende 2026 soll ein Vorentwurf vorliegen. Für KMU ist die wichtigste Botschaft nicht das ferne Gesetz, sondern eine Pflicht, die absehbar kommt: Wer KI auf der Website einsetzt, wird das kennzeichnen müssen.

Am 14. August griff die Fachpresse eine Forderung aus dem Parlament auf: Die Schweiz solle ihre entstehenden KI-Regeln besser koordinieren. Dahinter steht ein grösseres Bild — der Bund arbeitet an gleich zwei Regulierungsvorhaben, die sich überschneiden. Für die meisten KMU klingt das nach ferner Bundespolitik. Eine Sache daran lohnt aber schon heute einen Blick.

Zwei Baustellen, die sich überschneiden

Das erste Vorhaben ist ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, federführend beim UVEK. Sein Anwendungsbereich richtet sich bewusst nach Funktion und Reichweite eines Dienstes, nicht nach der eingesetzten Technologie.

Das zweite ist die eigentliche KI-Regulierung, federführend beim Justizdepartement (EJPD). Sie soll auch Allzweck- und generative KI-Modelle erfassen — also genau jene Systeme hinter ChatGPT, Gemini oder Copilot.

Nationalrätin Isabelle Chappuis (Die Mitte) hat den wunden Punkt benannt: Wenn die beiden Vorhaben nicht sauber aufeinander abgestimmt werden, könnte ausgerechnet die generative KI in die Lücke zwischen ihnen fallen — von beiden Gesetzen irgendwie gemeint, von keinem klar geregelt. Der Bundesrat versichert, beide Projekte eng abzustimmen.

Woher die Regeln kommen

Die Richtung ist seit einem Jahr gesetzt. Die Schweiz hat im März 2025 die KI-Konvention des Europarates unterzeichnet — den ersten völkerrechtlichen Vertrag zu künstlicher Intelligenz. EJPD, UVEK und EDA erarbeiten daraus bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage. Vier Stichworte umreissen, worum es geht: Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht. Erklärtes Ziel ist ein Dreiklang — den Innovationsstandort stärken, Grundrechte wahren und das Vertrauen in KI erhalten.

Wichtig für die Einordnung, bevor jemand nervös wird: Das ist ein Vorentwurf, kein geltendes Recht. Bis aus einer Vernehmlassung ein Gesetz wird, das KMU tatsächlich verpflichtet, vergehen in der Schweiz erfahrungsgemäss Jahre. Niemand muss heute wegen eines Vorentwurfs etwas umbauen.

Was das für eine KMU-Website heisst

Der Teil, der kleine Firmen am direktesten betrifft, steckt im Wort Transparenz. Wo KI eingesetzt wird und Menschen mit ihr interagieren oder ihre Ergebnisse konsumieren, läuft die Entwicklung überall dahin, dass man das offenlegen muss. Auf einer KMU-Website sind das drei konkrete Fälle:

Ein Chatbot, der Kundenanfragen beantwortet. KI-generierte Texte — Produktbeschreibungen, Blogbeiträge, Antwortbausteine. Und KI-generierte Bilder, die als echte Fotos durchgehen könnten.

Das ist kein Schweizer Sonderweg. Die EU verlangt mit ihrem AI Act bereits die Kennzeichnung von KI-Inhalten und sogenannten Deepfakes. Wer international sichtbar ist, begegnet der Pflicht also ohnehin von zwei Seiten.

Und hier schliesst sich ein Kreis, den viele KMU schon kennen: Ein Chatbot verarbeitet Personendaten, sobald jemand hineinschreibt. Das fällt schon heute unter das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) — unabhängig von jeder künftigen KI-Regulierung. Wer diesen Teil im Griff hat, hat die halbe Miete für das, was kommt. Die Grundlagen dazu stehen in unserem Leitfaden zu DSGVO- und nDSG-Hosting.

Was jetzt ruhig bleiben kann — und was sich lohnt

Ruhig bleiben darf, wer kein geltendes Gesetz mit einem Vorentwurf verwechselt. Es gibt heute nichts umzusetzen.

Lohnen tut sich trotzdem eine kurze Bestandsaufnahme, weil sie nichts kostet und ohnehin fällig ist: Wo setze ich auf meiner Website KI ein? Ist das für Besucher erkennbar — oder gibt ein Bot vor, ein Mensch zu sein, und ein KI-Text vor, redaktionell zu sein? Werden dabei Personendaten verarbeitet, und ist das im Datenschutz sauber abgebildet? Wer diese drei Fragen heute mit Ja beantwortet, wird von der kommenden Regulierung wenig überrascht.

Es gibt noch eine zweite, angenehmere Seite derselben Entwicklung. Während die Regulierung fragt, *wie* Sie KI einsetzen, verschiebt sich zugleich, *wie* Kunden Sie überhaupt finden — zunehmend über Antworten von ChatGPT, Perplexity oder Google-KI statt über die klassische Trefferliste. Sichtbar zu bleiben, wenn nicht mehr die Suchmaschine, sondern die Antwortmaschine entscheidet, ist eine eigene Disziplin — wir behandeln sie unter SEO, GEO und AEO.

Wir verfolgen die Schweizer KI-Regulierung weiter und melden uns, wenn aus dem Vorentwurf etwas wird, das KMU konkret betrifft. Bis dahin gilt: Transparenz und sauberer Datenschutz sind keine Vorschrift von morgen, sondern gutes Handwerk von heute.

Datenschutz und KI-Einsatz prüfen lassen

Newsletter

Hosting-Wissen direkt in Ihr Postfach.

1–2 Mails pro Monat: Sicherheitswarnungen wie zu wp2shell, neue Beiträge aus dem Wissens-Bereich, gelegentlich technische Notizen. Keine Werbeflut.

1–2 Mails pro Monat. Double-Opt-In, jederzeit abbestellbar. Keine Drittanbieter-Tracker. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.