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Stefan Kellenberger 4 Min. Lesezeit

Ein Haken im Admin-Center verschiebt, wem Ihre Daten anvertraut sind

In Microsoft Copilot lässt sich auswählen, welches KI-Modell antwortet. Hinter der Auswahl steht keine Geschmacksfrage, sondern die Frage, wer vertraglich Ihr Gegenüber ist — und wie lange Ihre Eingaben aufbewahrt werden. Für Schweizer Mandanten steht der Schalter standardmässig aus.

Microsoft Copilot kann seit einiger Zeit mit verschiedenen KI-Modellen antworten. In manchen Ansichten steht die Auswahl sogar sichtbar da, und dann sieht es aus wie die Wahl zwischen zwei Schriftarten.

Ist es nicht. Dahinter hängt die Frage, wer Ihre Eingaben verarbeitet, unter wessen Vertrag das geschieht und wie lange irgendwo etwas liegen bleibt.

Der Reihe nach, und ausschliesslich anhand dessen, was Microsoft selbst dokumentiert.

Was bei Ihnen gilt

Microsoft schaltet die Anthropic-Modelle für die meisten Kunden im kommerziellen Cloud-Bereich standardmässig ein. Mit einer Ausnahme, und die betrifft uns: In der EU, in der EFTA und im Vereinigten Königreich steht die Einstellung auf «No users», also aus.

Die Schweiz ist EFTA-Mitglied. Ihr Mandant hat diese Modelle also aus, sofern niemand den Haken gesetzt hat.

Den Grund nennt Microsoft ebenfalls: Diese Modelle sind derzeit vom EU Data Boundary ausgenommen, und wo einschlägig auch von Zusagen zur Verarbeitung im Land. Der Schalter steht also nicht aus Vorsicht auf aus, sondern weil die Verarbeitung ausserhalb jenes Rahmens stattfindet, den viele Betriebe für die Grundlage ihrer Datenschutzdokumentation halten.

Die zweite Kategorie, die kaum jemand kennt

Bis hierhin ist es eine Einstellung wie viele. Jetzt kommt der Teil, der uns beim Lesen aufgefallen ist.

Es gibt eine zweite Kategorie von Modellen, die Microsoft «Anthropic models with Data Retention» nennt. Sie ist überall standardmässig aus, auch dort, wo die übrigen Modelle an sind, und sie muss gesondert eingeschaltet werden.

Der Unterschied ist nicht die Leistung, sondern die Rechtsbeziehung. Microsoft schreibt: In diesem Fall handle Anthropic als eigenständiger Verarbeiter, und die Daten seien nicht vom Microsoft-Kundenvertrag samt Produktbedingungen und Datenschutznachtrag erfasst.

Im Klartext: Der Vertrag, auf den Sie sich in Ihrem Verarbeitungsverzeichnis stützen, gilt für diese Daten nicht mehr. An seine Stelle treten die Bedingungen des anderen Anbieters, denen der Administrator mit dem Setzen des Hakens zustimmt.

Dazu die Aufbewahrung, ebenfalls aus Microsofts Text: Ein- und Ausgaben werden bis zu 30 Tage gespeichert. Schlagen die Prüfmechanismen für Missbrauch an, können Inhalte bis zu zwei Jahre aufbewahrt werden und die zugehörigen Bewertungen bis zu sieben Jahre. Für ein Training werden diese Daten ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht verwendet.

Was das praktisch heisst

Ein Haken im Verwaltungsportal verschiebt, mit wem Sie es vertraglich zu tun haben. Dieselbe Oberfläche, derselbe Klick, eine andere Rechtslage.

Und das ist kein Vorwurf an einen bestimmten Anbieter. Dieselbe Frage stellt sich bei jedem Unterauftragsverarbeiter ausserhalb des Data Boundary, und Microsoft kennzeichnet die Kategorie mit Aufbewahrung deutlich und schaltet sie überall ab. Wer sie einschaltet, hat eine Entscheidung getroffen.

Das Problem ist nicht die Entscheidung. Das Problem ist, wenn sie niemand als Entscheidung bemerkt hat.

Wer die Frage grundsätzlich anders lösen will, hat eine dritte Möglichkeit: ein KI-Werkzeug im eigenen Netz betreiben. Dann stellt sich die Frage nach dem Unterauftragsverarbeiter gar nicht erst — dafür stellen sich andere, und billiger wird es auch nicht.

Wie Sie nachsehen — zehn Minuten

Der Weg steht bei Microsoft. Im Microsoft 365 Admin Center unter Copilot, dann Einstellungen, dann alle anzeigen, dann AI providers operating as Microsoft subprocessors. Dort steht, welche Anbieter freigegeben sind und für welche Benutzer oder Gruppen.

Dafür braucht es die Rolle AI-Administrator oder globaler Administrator. Wer die nicht hat, sieht die Seite nicht — was auch erklärt, warum die Frage in vielen Betrieben nie gestellt wurde.

Drei Dinge lohnen den Blick. Steht der Schalter für Anthropic auf «No users», wie es in der Schweiz der Voreinstellung entspricht? Falls nicht: Wer hat ihn wann gesetzt, und ist das in Ihrer Datenschutzdokumentation abgebildet? Und ist die gesonderte Freigabe für die Modelle mit Aufbewahrung wirklich aus?

Was uns daran beschäftigt

Wir schreiben hier oft über Fristen, die ablaufen, und über Updates, die etwas kaputt machen. Das hier ist eine andere Sorte.

Niemand hat etwas falsch gemacht. Es gibt keinen Fehler, keine Lücke und keine Frist. Es gibt nur eine Einstellung, die in einem Portal liegt, das die meisten Betriebe zweimal im Jahr öffnen — und die beantwortet eine Frage, die im Datenschutzrecht eine der ersten ist: Wer verarbeitet die Daten, und auf welcher Grundlage?

Genau so entsteht die Lücke zwischen dem, was im Verarbeitungsverzeichnis steht, und dem, was tatsächlich läuft. Nicht durch Nachlässigkeit, sondern dadurch, dass eine Voreinstellung sich ändern kann, ohne dass jemand danach gefragt wird.

Wenn Sie Microsoft 365 einsetzen und nicht wissen, wie dieser Schalter bei Ihnen steht: Das ist in zehn Minuten beantwortet, und die Antwort gehört in Ihre Unterlagen — unabhängig davon, wie sie ausfällt.

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