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Stefan Kellenberger 5 Min. Lesezeit

Die Praxis ist seit Jahren zu — die Website verkauft weiter

Das BACS warnt vor Webadressen ehemaliger Arztpraxen und Apotheken, die von Dritten übernommen wurden. Der Wert steckt nicht in der Technik, sondern im Vertrauen. Und der frühere Inhaber erfährt davon nichts.

Das Bundesamt für Cybersicherheit hat in seinem Wochenrückblick vom 25. August ein Muster beschrieben, das jeden Betrieb betrifft, der einmal eine Internetadresse aufgibt.

Die Masche: Wenn eine Arztpraxis oder eine Apotheke schliesst, läuft irgendwann ihre Webadresse aus. Sie wird frei — und jemand anderes registriert sie. Auf der wiederbelebten Seite stehen dann Listen von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln. Wer darauf klickt, landet unbemerkt auf einer ausländischen Verkaufsplattform.

Die bekannte Schweizer Adresse dient als Köder. Verkauft wird woanders.

Warum ausgerechnet Praxen und Apotheken

Der Wert dieser Adressen liegt nicht in der Technik. Er liegt in dem, was über Jahre an ihnen hängt.

Suchmaschinen gewichten die Geschichte einer Adresse. Eine Praxis, die zehn Jahre unter demselben Namen erreichbar war, hat in dieser Zeit Verweise gesammelt: aus Verzeichnissen, von Krankenkassen, aus Gemeindeseiten, von anderen Praxen. Dazu kommt, dass Praxisnamen fast immer einen Ortsnamen enthalten — das bringt jahrelange Sichtbarkeit bei genau den Suchanfragen, die jemand aus der Region eingibt.

Diese Verweise verschwinden nicht, wenn die Praxis schliesst. Sie zeigen weiter auf die Adresse und schicken weiter Besucher dorthin. Wer die Adresse übernimmt, erbt beides: den Rang und das Vertrauen.

Und weil das neue Angebot thematisch passt — Medikamente auf der Adresse einer Apotheke —, fällt zunächst niemandem etwas auf.

Der Satz, an dem es hängt

Das BACS formuliert den entscheidenden Punkt nüchtern: Über die Neuregistrierung einer freigegebenen Adresse wird niemand informiert.

Kein Brief, keine Mail, keine Benachrichtigung. Der frühere Inhaber erfährt nichts — und hat auch keinen Anlass nachzusehen. Er hat den Betrieb ja aufgegeben. Zwischen dem Auslaufen und dem Moment, in dem jemand zufällig darauf stösst, vergehen regelmässig Monate oder Jahre.

Wie lange Sie tatsächlich Zeit haben

Hier können wir etwas beitragen, das in den Meldungen fehlt. Eine Adresse ist nicht am Tag nach dem Ablauf verloren.

Wie lange es vom Ablauf bis zur Löschung dauert, legt Ihr Anbieter fest — mit Mahnungen, einer Abschaltung und erst danach der Löschung. Das unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter, dauert aber in der Regel Monate.

Fest ist dagegen, was danach kommt, und das steht in den Geschäftsbedingungen der Registrierungsstelle für alle .ch-Adressen: Nach der Löschung folgt eine Übergangsfrist von 40 Tagen, in der niemand Drittes die Adresse registrieren kann. In diesen 40 Tagen kann der bisherige Anbieter sie für den ursprünglichen Inhaber wiederherstellen lassen.

Danach ist sie frei. Für jeden.

Diese 40 Tage sind die praktisch wichtigste Zahl des Themas: Sie sind die letzte Gelegenheit — und man muss von ihr wissen, um sie zu nutzen.

Die andere Seite, an die kaum jemand denkt

Bis hierher ging es um Adressen, die Sie aufgeben. Es gibt einen zweiten Fall, der weit mehr Betriebe trifft: Adressen, auf die Sie verlinken.

Auf Ihrer Website steht vermutlich irgendwo eine Partnerliste. In einem älteren Beitrag steht eine Quellenangabe. Im Impressum ein Verweis auf einen Verband. Jeder dieser Links zeigt auf eine fremde Adresse — und wer heute dahintersteckt, hat sich seit dem Setzen des Links vielleicht geändert.

Führt ein Link von Ihrer Seite auf eine übernommene Adresse, dann schicken Sie Ihre eigenen Besucher dorthin. Und Sie leihen dem neuen Betreiber Ihre Glaubwürdigkeit: Der Besucher folgt einer Empfehlung von Ihnen.

Was zu tun ist

Wenn Sie eine Adresse nicht mehr brauchen, geben Sie sie nicht auf. Das klingt nach unnötigen Kosten, aber eine .ch-Adresse kostet im Jahr weniger als eine Stunde Arbeitszeit. Zwei Möglichkeiten:

Eine Weiterleitung auf Ihre neue Adresse — sinnvoll bei einer Umfirmierung, weil so auch der Rang mitwandert.

Oder eine einzelne statische Seite mit dem Hinweis, dass der Betrieb aufgegeben wurde. Das ist die Variante, die auch das BACS empfiehlt, und sie ist bei einer Geschäftsaufgabe die richtige.

Führen Sie eine Liste Ihrer Adressen. Nicht nur die Hauptadresse: Kampagnenadressen, Schreibvarianten, alte Firmennamen. Wer nicht weiss, was er hat, kann es auch nicht verlängern. Und Verlängerungen scheitern erfahrungsgemäss nicht am Willen, sondern an einer Mailadresse, die niemand mehr liest.

Prüfen Sie, wohin Ihre eigenen Links führen. Einmal im Jahr die ausgehenden Links durchgehen — vor allem in älteren Beiträgen und auf Partnerseiten. Was auf eine Seite führt, die Sie heute nicht mehr empfehlen würden, gehört entfernt.

Bei einer Übernahme oder Umfirmierung: Klären Sie, wer die Adressen hält. Das ist der häufigste Punkt, an dem etwas verlorengeht — die Adresse lief auf eine Person, die nicht mehr im Betrieb ist, und ihre Mailadresse existiert nicht mehr. Wie ein Wechsel abläuft, haben wir beim Adresswechsel beschrieben.

Und wenn es schon passiert ist

Falls eine Adresse, die einmal Ihnen gehörte, heute für etwas anderes verwendet wird: Sie zurückzukaufen ist nach den 40 Tagen meist teuer und selten erfolgreich.

Was hilft, ist etwas anderes: Sorgen Sie dafür, dass Ihre aktuelle Adresse dort sichtbar ist, wo die alte noch steht. Verzeichniseinträge korrigieren, Partner um Anpassung ihrer Links bitten. Das nimmt der alten Adresse nach und nach genau das, was sie für den neuen Betreiber wertvoll macht.

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